Achtet auf Ihre Abschlagszahlungen

In der Regel wird beim Bau eines Hauses nicht alles auf einen Schlag gezahlt. Die Zahlungen sind in Raten je nach Bauabschnitt fällig. Diese Zahlungen werden Abschlagszahlungen genannt und sind Bestandteil Ihres Werkvertrags mit der Baufirma. Nach § 632a BGB stehen den Baufirmen diese Abschlagszahlungen zu. Verständlich, da die Firma sonst komplett in Vorleistung treten müsste.

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