In der Regel baut jeder einmal im Leben sein Nest. Das möchte man selbstverständlich so schick und so günstig wie möglich machen. Genau hier liegt die große Gefahr, den größten Fehler seines Lebens zu begehen. Bauherren sollten ganz genau vergleichen! Nicht nur den Preis, sondern auch die Leistung.
WeiterlesenPfusch am Bau – Mängelrügen und deren Folgen
Häufig sind mehrere Handwerker an einem Gewerk beteiligt. Da ist es sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser klärt, wer die Mängel verursacht hat. Dabei wird auch geprüft, ob den Bauherrn eine (Mit-) Schuld trifft.
WeiterlesenBaumängel – Schäden am Bau und deren rechtliche Auswirkungen
Pfusch am Bau gehört heute leider zur Tagesordnung. Neuen Zahlen zufolge werden mittlerweile pro Baustelle 21 Mängel entdeckt. Der rechtliche Umgang damit ist vielen Bauherren noch immer nicht genau bekannt. Oft werden die Mängelanzeigen versäumt oder falsch ausgesprochen. Daher rate ich Ihnen dazu, die Baumängel schriftlich anzuzeigen und in Frist zu setzen.
WeiterlesenVereinbart Nebenabreden am Bau immer schriftlich
Sehr gerne werden Änderungen in der Bauausführung mündlich auf der Baustelle vereinbart – das sind sogenannte Nebenabreden. Ein paar Steckdosen hier mehr. Die Wand dort versetzen oder ein zusätzliches Fenster zur Südseite. Im lockeren Gespräch wünschen die Bauherren, der Bauleiter nickt mit den Worten: „Das machen wir schon.“
WeiterlesenSo versteht Ihr Eure Bau- und Leistungsbeschreibung
Sie ist neben dem Bau(werk-)Vertrag das Wichtigste im Hausbau. Ihr Inhalt ist eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes. Dabei werden die Bauausführung sowie die Baumaterialien beschrieben und aufgelistet. Nur was dort steht, muss der Unternehmer liefern und leisten.
WeiterlesenAchtet auf Ihre Abschlagszahlungen
In der Regel wird beim Bau eines Hauses nicht alles auf einen Schlag gezahlt. Die Zahlungen sind in Raten je nach Bauabschnitt fällig. Diese Zahlungen werden Abschlagszahlungen genannt und sind Bestandteil Ihres Werkvertrags mit der Baufirma. Nach § 632a BGB stehen den Baufirmen diese Abschlagszahlungen zu. Verständlich, da die Firma sonst komplett in Vorleistung treten müsste.
WeiterlesenVerträge am Bau: Der Werkvertrag und die Bau-/Leistungsbeschreibung
Sämtliche Rechte und Pflichten beider Parteien – der Baufirma und der Bauherren – regelt der Bauvertrag. Den Umfang der zu erbringenden Leistungen beschreibt die Bau- und Leistungsbeschreibung. Beides solltet Ihr genauestens studieren und prüfen. Wir raten Euch dringend dazu, diese von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.
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