Genau vergleichen! – Darauf müsst Ihr im Werkvertrag besonders achten

In der Regel baut jeder einmal im Leben sein Nest. Das möchte man selbstverständlich so schick und so günstig wie möglich machen. Genau hier liegt die große Gefahr, den größten Fehler seines Lebens zu begehen. Bauherren sollten ganz genau vergleichen! Nicht nur den Preis, sondern auch die Leistung.

Generell werdet Ihr mit alteingesessenen Firmen besser durch die Bauzeit kommen. Gebt aber auch jungen Firmen die Chance, sich auf dem Markt zu platzieren. Die Neueinsteiger sollten allerdings ganz genau betrachtet und die Verträge genauestens überprüft werden.

Viele Bauunternehmen werfen wahre Kampfangebote mit Unterdeckung des Baupreises unter die bauwilligen Menschen. Das bedeutet, dass der neu akquirierte Bau den vorherigen, der sich bereits in der Bauphase befindet, bezahlt. Um den neuen Bau nun zu finanzieren, muss der nächste Vertrag abgeschlossen werden. Beim Vertragsabschluss steht noch nicht fest, welche Subunternehmen die einzelnen Gewerke übernehmen, und schon gar nicht zu welchen Preisen. Dieses Kartenhaus kann sehr schnell einstürzen. Nehmt Euch daher sehr viel Zeit bei der Wahl des richtigen Bauträgers!

Checkliste: Werkvertrag

Eine grundlegende Voraussetzung für eine reibungslose Zusammenarbeit von Bauherr und Hausanbieter oder Bauträger ist ein korrekter und verständlich formulierter Bauvertrag.

  • Wer sich umfassend informiert, unklare Formulierungen ersetzt sowie Leistungen, Materialien und den Ausstattungsgrad detailliert beschreiben lässt, vermeidet benachteiligt zu werden.
  • Die lapidare Formulierung, dass Sanitärobjekte eines bestimmten Herstellers verbaut werden, reicht nicht aus. Definieren Sie die Merkmale im Bemusterungsprotoll sorgfältig und einigen Sie sich auf bestimmte Produktserien der Hersteller.
  • Streicht auch Formulierungen wie etwa „höherwertige Badausstattung“ als Ausstattungsmerkmal. Dies reicht keinesfalls aus! Bei Streitigkeiten werden immer 2 unterschiedliche Definitionen über das Wort „höherwertig“ vorliegen.
  • Vorsicht bei der Bezeichnung „bauseits“. Schaut Euch genau an, was dahinter gemeint ist. „Bauseits“ bedeutet zulasten der Bauherren. Dies sind Mehrkosten, die oft im Budget nicht eingeplant wurden.
  • Preisvorgaben sollten zum Bestandteil des Vertrags gemacht werden, damit Sie sich später, z. B. bei Gutschriften, darauf berufen können.
  • Lasst Euch den Baubeginn und die Bauzeit vertraglich zusichern, am besten mit einem festen Datum, damit Ihr selbst Planungssicherheit haben (Kündigung der alten Wohnung, Umzug etc.).
  • Achtet auf einen ausgewogenen Zahlungsplan der Abschlagszahlungen. Zahlungen sollten immer nach mängelfreiem Baufortschritt erfolgen.
  • Besteht auf einer Gewährleistungspflicht von 5 Jahren.
  • Folgende Klausel sollten Sie im Vertrag streichen: „Abnahme des Hauses auch bei witterungsbedingtem Fehlen des Außenputzes“. Fehlt das Verputzen der Gebäudehülle, können Schäden am Objekt entstehen.
  • Lasst Euch im Vertrag zusichern, dass sämtliche Arbeiten von Fach- bzw. Meisterbetrieben durchgeführt werden.
  • Achtet bei einem Keller darauf, dass dieser nach den Vorgaben der Baugrunduntersuchung gebaut wird. In manchen Gebieten, z. B. Hochwassergebiete, sollten diese als „weiße Wanne“ gebaut werden.

Mein Tipp

Unterzeichnet den Werkvertrag auf jeder Seite. Auch, wenn es sich um sogenannte gebundene Verträge handelt. Somit schließt Ihr ggf. nachträgliche Veränderungen aus.

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