Das Bemusterungsprotokoll ist Grundlage Eurer Hausausstattung

Der private Häuslebauer baut in der Regel einmal in seinem Leben ein Haus. Damit ist jeder private Bauherr per se ein Anfänger und somit in der Regel ein Laie. Für Euch ist es schwer, sich vorzustellen, wie ausgewählte Bodenbeläge, Farben oder Fenster im Zusammenspiel mit den anderen Komponenten wirken. Dazu gibt es das Bemusterungsprotokoll, das vertraglicher Bestandteil für Ihren Hausbau wird.

Im Normalfall bekommt Ihr als Bauherr einen großen Musterkatalog vorgelegt. Dabei wird die Fantasie, sich anhand solcher Muster vorstellen zu können, wie Teppiche oder Fliesen im Raum wirken, Ihnen überlassen. Zugleich ist dieses Protokoll aber immens wichtig für Sie. Warum? Neben dem Werkvertrag und der Bauleistungsbeschreibung bestimmt das Bemusterungsprotoll die Ausstattung Eures Hauses. Von Eurer Baufirma erhaltet Ihr ein vertraglich vereinbartes Haus in einer vorgegebenen Ausstattung zu einem festgelegten Preis. In diesem Baupreis enthalten sind Ausstattungsmerkmale für Fenster, Fliesen, Sanitäreinrichtung, Steckdosenanzahl usw., die Ihr in Eurer Bemusterung aussuchen.

Beispiel: Für ihr neues Haus hat Familie Bauer in ihrer Bemusterung die äußere Fensterfolie in Farbe und Struktur festgelegt. Darüber wurde ein Protokoll erstellt, das den Bauherren ausgehändigt wurde. Dieses hat die Familie mit Unterschrift versehen an die Baufirma zurückgesendet.

Bei einer Baustellenbesichtigung wollte sich Familie Bauer die eingebauten Fenster anschauen und traute kaum ihren Augen. Sie passten zwar in der Farbe, aber die verbauten Fenster hatten nun eine glatte Folie. Bestellt war aber eine Folie in Holzimitat. Dies war für die Bauherren ein extrem wichtiger Punkt. Für sie war die glatte Folie optisch eine Katastrophe und passte nicht in ihr Hauskonzept.

Die Bauherren wollten gerne die Fenster wie bestellt in Folie mit Holzmaserung haben. Dazu kontaktierten sie schriftlich den Bauleiter, dass sie mit der Änderung nicht einverstanden sind. Sie baten darin um Klärung und sahen im Fortgang der weiteren Arbeiten, z. B. Trockenbau und Putzarbeiten, zunächst keinen Sinn

Um alle Details Eures Eigenheims festlegen zu können, besucht Ihr zusammen mit einem Vertreter der Baufirma ein Bemusterungszentrum. Dort wird Euch in der Regel gezeigt, welche Ausstattung im Baupreis enthalten ist. Was Ihr Euch darüber hinaus aussucht, bringt Extrakosten mit sich, wie beispielsweise Marmorfliesen oder eine Whirlwanne. In der Regel zählen diese nicht zur Standardausstattung. Auch werden Form und Farbe der Dachziegel protokolliert. Wie ist die Beschaffenheit des Außenputzes und in welcher Farbe wird die Fassade gestrichen?

Diese Liste könnten wir beliebig weiterführen. Euch an dieser Stelle eine Checkliste an die Hand zu geben macht wenig Sinn und würde hier den Rahmen sprengen. Die Bemusterungsprotokolle sind bei jeder Baufirma unterschiedlich und auch die persönlichen Geschmäcker. Für Euch ist es wichtig zu wissen, dass die in der Bemusterung ausgesuchten Ausstattungsmerkmale verbaut werden. Das Protokoll wird von Euch und der Baufirma unterzeichnet und somit Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung.

Fehlentscheidungen sind recht häufig, wenn es um die Bemusterung des eigenen Traumhauses geht. Mangelnde Vorbereitung und Zeitdruck sind Ursachen, die oftmals teure Folgen mit sich bringen, z. B. schluckt die elegante, petrolfarbene Tapete im Wohnzimmer plötzlich dermaßen viel Licht, dass Frühlingsgefühle erst ab Juni aufkommen.

Umfragen haben ergeben, dass eine übereilte oder falsche Bemusterung zu Mehrkosten von 2. 500 bis 7.500 € führen kann. Daher ist es umso wichtiger, ein konkretes Budget festzulegen und ein schriftliches Bemusterungsprotokoll zu verlangen. Besteht zudem auf konkreten Formulierungen mit Angabe beispielsweise der RALFarbe oder der Typenbezeichnung. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte neben der Artikelbezeichnung ein verbindlicher Preis aufgeführt sein.

Kommen wir zurück auf unser Beispiel. Kann Familie Bauer auf einen Austausch bestehen? Der Bauleiter hat sich dazu bisher schriftlich nicht geäußert. Es erfolgte lediglich sein Anruf bei der Familie, dass er die Fensteranlage für 12.000 € nicht wieder ausbauen könne. Der vorherrschende Mangel wäre allenfalls geringfügig. Diesen Punkt sehen die Bauherren allerdings anders. Es wurden schlicht nicht die Fenster eingebaut, die Familie Bauer ausgesucht hat.

Vertraglich vereinbart waren ausdrücklich die Lieferung und der Einbau von Fenstern mit der festgelegten äußeren Folienbeschichtung. Die hierüber erzielte Einigung ist in das Bemusterungsprotokoll eingegangen. Somit wurde dies die Grundlage für die von Ihrer Baufirma zu erbringende Vertragsleistung.

Entspricht die äußere Folienbeschichtung nun nicht der vertraglich geschuldeten, liegt ein Sachmangel im Sinne des § 633 BGB vor: Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt. Für das etwaige Verschulden des Bauleiters hat die Baufirma in jedem Fall nach § 278 BGB wie für eigenes Verschulden einzustehen. Familie Bauer kann somit von der Baufirma verlangen, dass der Sachmangel beseitigt und die ursprünglich vertraglich vereinbarte Fensterfolienbeschichtung angebracht wird

Fazit: Die Bemusterung sollte nicht zu Hause, sondern in einem gut ausgestatteten Bemusterungszentrum stattfinden. Um ein Gefühl für Raum, Ausstattung und Farben zu erhalten, eignen sich Besuche in Musterhausparks. In einem anschließend ausgehändigten Protokoll sind alle gewählten Modelle mit Typenbezeichnung, Farbe und Preis aufgeführt. Unterzeichnet dies und lasst es von der Baufirma gegenzeichnen

One thought on “Das Bemusterungsprotokoll ist Grundlage Eurer Hausausstattung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert