Videoüberwachung im privaten Haushalt

Heutige technische Möglichkeiten lassen das Sicherheitsdenken in die Privaträume einziehen.  Eine Videoüberwachung ermöglicht schnelles Lokalisieren von Bedrohungen. Je detaillierter die Aufzeichnung, desto höher die Aufklärung. Hersteller bieten eine breite Palette an Kameras, Komponenten und Zubehör. Sie garantieren die optimale Lösung für konkrete Anforderungen und passt in jedes Budget.

Videoüberwachungstechnik schützt Personen wie Sachwerte vor Einbruch und Diebstahl. Eine Vielzahl von Gesetzen definiert, wer Videoüberwachung einsetzen darf. Auch die Rahmenbedingungen für deren Einsatz sind streng geregelt. Die Zulässigkeit der Videoüberwachung ist speziell davon abhängig, wer diese einsetzt. Generell wird zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung unterschieden.

Die private Videoüberwachung ist seit dem 1. Januar 2010 im Datenschutzgesetz geregelt. Darin dürfen Grundstücksbesitzer ihre Immobilie nicht uneingeschränkt überwachen. Moderne Elektronik ermöglicht zwar die lückenlose Überwachung. Die Gerichte erlauben der Privatperson nicht alles, was technisch möglich ist.

Preiswerte und unauffällige Kameras werden von vielen Anbietern günstig angeboten. Die Geräte liefern fortwährend Bilder von dem, was draußen vor sich geht. Aber Vorsicht bei der Installation einer Überwachungskamera! Ihr dürft die allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Nachbarn und Passanten nicht verletzen.

Dies erstreckt sich nicht ausschließlich auf die Nachbarschaft, sondern ebenso auf Passanten. Grundsätzlich wird Hauseigentümern von der Justiz das Recht zur Überwachung nicht bestritten. Aber gerade im Bereich der Videoüberwachung gelten sehr strenge Vorschriften.

Videoüberwachung für Privatleute ist erlaubt

Privatpersonen dürfen aus Sicherheitsgründen ein Videoüberwachungssystem installieren. Durch eine Beschilderung muss dabei allerdings auf die Überwachung hingewiesen werden. Weiterhin muss das filmen in einen evtl. öffentlichen Raum (Straße) vermieden werden. Kollidieren hier Interessen, entscheidet die Justiz häufig gegen die lückenlose Beobachtung.

Grundsätze zur Installation von Videoanlagen auf einem Privatgrundstück lt. BGH:

  • Ihr müsst bei der Installation der Videoüberwachung auf Eurem Privatgrundstück sicherstellen, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch das benachbarte Privatgrundstücke von der Kamera erfasst werden.
  • Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Dritter liegt vor, wenn diese durch die Überwachung tatsächlich betroffen sind. Kann dies festgestellt werden und ergibt die erforderliche Abwägung, dass das Interesse des Betreibers der Anlage das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht überwiegt, ist der Unterlassungsanspruch begründet.
  • Ein Unterlassungsanspruch kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen. Ein Anspruch auf Unterlassung ist aber zu verneinen, wenn der Nachbar die Anfertigung von Aufnahmen lediglich befürchtet und die Kameras nur mit erheblichem und äußerlich wahrnehmbarem Aufwand auf sein Grundstück gerichtet werden können.
  • Die Befürchtung, durch vorhandene Überwachungsgeräte überwacht zu werden, ist dann gerechtfertigt, wenn sie aufgrund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheint, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarstreit. Liegen solche Umstände vor, kann das Persönlichkeitsrecht des (vermeintlich) Überwachten schon aufgrund der Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung durch Videokameras und ähnliche Überwachungsgeräte beeinträchtigt hingegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen, die dadurch betroffen sein könnten, nicht.

One thought on “Videoüberwachung im privaten Haushalt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert