Rechte und Pflichten als Bauherr

Eine grundlegende und sehr unterschiedlich beantwortete Frage ist die nach dem Betreten der Baustelle während der Bauzeit. Ihr als Bauherr wird es interessieren, wie es diesbezüglich mit Euren Rechten aussieht. Diesen Sachverhalt solltet Ihr rechtzeitig klären, sonst habt Ihr am Ende kein Recht, Euren eigenen Hausbau zu kontrollieren.

Wer ein Haus bauen möchte, sollte sich mit seinen Rechten und Pflichten auseinandersetzen.

Kauft Ihr ein schlüsselfertiges Haus vom Bauträger, werdet Ihr in der Regel erst Eigentümer, wenn das Haus fertig gebaut, bezahlt und offiziell abgenommen wurde. Vorher seit Ihr lediglich „Erwerber“, aber kein Bauherr. Bis zur Schlüsselübergabe bleibt der Bauträger Bauherr.

Baufirmen versuchen gerne, das Betretungsrecht der Bauherren im Vertrag eingrenzen. Achtet im Werkvertrag darauf und streicht ggf. diesen Punkt!

Hinweis:

Betretungsrecht beim schlüsselfertigen Bauen: Wollt Ihr Euer Grundstück oder den Rohbau besichtigen, benötigt Ihr dazu das Einverständnis der Baufirma. Das klingt komisch, ist aber so. Ihr könnt und solltet Euch dieses frühzeitig zusichern lassen.

Es ist zwar Euer Grund und Boden, aber es ist die Baustelle des Bauträgers. Damit nicht bereits am Anfang Streitigkeiten aufkommen, solltet Ihr Euch Folgendes vertraglich zusichern lassen: Ein jederzeitiges Zutrittsrecht auf die Baustelle, um etwa mit einem Sachverständigen Eurer Wahl den Baufortschritt kontrollieren zu können.

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