Aufmaß des Grundstückes

Um das Spiel zwischen Bauamt, Architekt und uns abzukürzen, überspringen wir ein paar ärgerliche Wochen in denen unser Bauantrag hin und hergesprungen ist. Unseren eigentlich gesteckten Zeitplan können wir eh nicht mehr einhalten, auch wenn wir immer noch ein wenig Hoffnung haben. Auch in diesem Bericht liegen Freud und Leid wieder sehr nah beieinander. Immerhin wird die Gebäudehülle, bzw. die Bodenplatte eingemessen. Der Bauantrag befindet sich in Runde sechs. Man muss die Dinge sportlich sehen.

Mit diesem Tagebucheintrag kommen wir hoffentlich so langsam zum Schluss, was unseren Bauantrag angeht. Zumindest konnten wir in einem klärenden Gespräch mit dem Bauamt der Stadt und dem des Kreises einiges klären. Sollten wir noch einmal bauen wollen, wissen wir jetzt zumindest, das mehrere Ämter beim Hausbau eine Rolle spielen. Sich vorab darüber zu erkundigen, wer alles bei so einem Bauprojekt mitspielen möchte, ist an dieser Stelle ratsam. Was unsere Architektin betrifft? Die schmollt gerade.

Nochmals im Zeitraffer. Erster Bauantrag abgelehnt, weil er nicht von einem eingetragenen Architekten unterzeichnet wurde. Weiterhin fehlte der berüchtigte Freiflächenplan. Im zweiten Anlauf fehlten immer noch der Freiflächenplan, sowie der natürliche Geländeverlauf mit Angabe der Bezugshöhe. Im dritten, vierten und fast fünften bis jetzt zum hoffentlich sechsten und letzten Antrag überschlugen sich ein wenig die Ereignisse.

Interessant ist, das uns von allen Ämtern in Kreis und Stadt die Wichtigkeit von Freiflächenplan und dem natürlichen Geländeverlauf immer wieder – fast schon wie in einem Mantra – immer wieder vorgesagt wurde. Diese Dokumente würden uns in einem eventuellen Streitfall später sehr helfen. Ein Gerichtsverfahren und eine Richterin wird uns einen ganz anderen Weg aufzeigen!

Kommen wir zunächst auf den fünften Bauantrag zu sprechen, der die gesamte Problematik so richtig deutlich aufzeigt. Per Post erhalten wir von unserer Architektin fünf Zeichnungen. Von vorne, Seite links, von hinten, Seite rechts und der Vogelperspektive. Auf allen Zeichnungen ist das Gebäude im Lageplan eingezeichnet. Vorne weg müssen wir erwähnen, dass wir ein sehr breites Grundstück haben. Darauf passen links und rechts vom Gebäude jeweils eine Garage (diese werden erst später gebaut), das Gebäude selbst und je nach Lage ein schmaler, ca. 1,20 breiter Grünstreifen. Von uns geplant sieht es wie folgt aus: Grundstückgrenze rechts. Garage. Haus. Garage. Grünstreifen. Grundstücksgrenze links. Kurz erwähnt; von der Straße aus gesehen.

Soweit so gut. Bei den vorliegenden fünf Zeichnungen wurde dieses Schema viermal richtig gezeichnet und bei einer Zeichnung allerdings genau Spiegelverkehrt. Was wäre passiert, wenn wir dieses dem Bauamt geschickt hätten? Richtig! Ablehnung. Alles noch einmal von vorne. So haben wir diesen Antrag direkt abgefangen und uns bitter böse beim Bauträger und dem Vertriebspartner beschwert, auf die neuen Anträge gewartet und diese eingereicht. Wir sind gespannt, ob der Bauantrag jetzt endlich durch geht.

Ach, so. Was sonst noch passiert ist bei den anderen Bauanträgen? Diese kamen selbstredend alle zurück. Es wurde plötzlich eine Garagenzufahrt von 3 m eingeplant, obwohl im Bebauungsplan max. 2,50 m stehen. Der Freiflächenplan wurde irgendwann mal von unserer Architektin verstanden. Bis dato wusste sie noch nicht einmal, was ein Freiflächenplan ist. Obwohl wir eher der Meinung sind, das sie bei einem der Entwürfe zufällig den Richtigen getroffen hat. Dann wurde auch noch die Traufhöhe überschritten. Daher ist unser Antrag auch so plötzlich im Baugenehmigungsverfahren gelandet. Steht eigentlich auch im Bebauungsplan. Wenn man ihn den lesen könnte, oder wollte.

Unsere Architektin versteht ihre eigenen Pläne nicht

Zwischenzeitlich kam von uns mal der Einwand, dass der Bau in sämtlichen Zeichnungen generell falsch stehen würde. Da wird unser Haus laufend von der linken Grundstücksgrenze aus geplant, wir wollen aber von rechts. Dieses haben wir auch mal gaaanz am Anfang erwähnt. Das hat was mit den Garagen zu tun. Oh! Moment mal. Hier ist also der Fehler. Das meinten die immer, mit Änderungen, die wir laufend vornehmen.

Nix da. Uns hat zwischendrin gar keiner mehr gefragt, wie und wo wir mit dem Haus auf dem Grundstück landen wollen. Dieses wurde zwischenzeitlich einfach so geplant. Laut der Architektin sei das aber alles gar nicht so schlimm. Wenn der Bau nachher begonnen wird, kann der noch ausgerichtet werden. Ach, so. Na, dann!

Das Bauamt sagt hier nur leider etwas anderes. Die Logik eigentlich auch. Gebäude müssen gebaut werden, wie es in der Baugenehmigung vorgegeben, erteilt und genehmigt wird. Dazu sind diese Genehmigungsverfahren ja da. Zwischendrin wurde, in völliger Hilflosigkeit, auch noch ein Carport ins Wohnzimmerfenster gezeichnet.
Bevor wir das Thema endlich beenden. Jetzt kommt was mit “hätte und wäre wenn gewesen”. Also, angenommen unsere Architektin hätte unseren Bau gleich so geplant, wie wir es immer wollten, wäre die Traufhöhe nie überschritten wurden. Dann hätten die Höhen wegen dem abschüssigen Geländeverlauf gepasst und der Bauantrag wäre nie im Baugenehmigungsverfahren gelandet.

Kopfschütteln über unser Baufirma auf dem Bauamt

Bei unseren Besuchen auf dem Bauamt, wurden wir mit Sätzen wie diesen konfrontiert:
“Mit wem bauen Sie denn da?”
“Jeder Architekt kennt doch einen Freiflächenplan.”
“Sie haben den Freiflächen- und Bebauungsplan schon besser verstanden, als ihre Planung.”

Irgendwie schon peinlich und erschreckend, oder?

Das war Leid, kommen wir kurz zu den Freuden. Unser Vermesser war auf dem Grundstück und hat unser Gebäude, bzw. die Bodenplatte eingemessen. Nun fehlt uns nur noch die Genehmigung zum Bau, sowie ein Termin für die nötigen Erdarbeiten. Dann könnte endlich die Bodenplatte anrücken. Die, die bereits seit März hätte liegen sollen und müssen, wenn unsere Architektin den Bauantrag hinbekommen hätte. Es muss jetzt aber keiner denken, dass uns von dort ein Wort der Entschuldigung, oder des Bedauerns erreicht hätte. Nein, da noch immer der Grundsatz gilt: “Ja, wenn die Bauherren laufend alles ändern.”

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