Achtet auf Ihre Abschlagszahlungen

In der Regel wird beim Bau eines Hauses nicht alles auf einen Schlag gezahlt. Die Zahlungen sind in Raten je nach Bauabschnitt fällig. Diese Zahlungen werden Abschlagszahlungen genannt und sind Bestandteil Ihres Werkvertrags mit der Baufirma. Nach § 632a BGB stehen den Baufirmen diese Abschlagszahlungen zu. Verständlich, da die Firma sonst komplett in Vorleistung treten müsste.

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TÜV am Bau – Macht das Sinn?

Wer baut, ist gut beraten, einen unabhängigen Fachmann ins Boot zu holen. Dies können ein freier Gutachter/ Architekt oder der TÜV sowie die DEKRA sein. Unabhängige Qualitätsüberwachung heißt das Zauberwort. Ziel dieser Prüfungen muss die Einhaltung der anerkannten Regeln der Bautechnik sein. Diese könnt Ihr als Laie nicht überwachen.

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Behaltet Eure Termine und Pläne im Blick

Bei einem Hausbau greifen die einzelnen Gewerke wie Räder eines Uhrwerks ineinander. Doch was, wenn Sand ins Getriebe gerät? Was geschieht während der Bauzeit? Worauf sollten die Bauherren achten, damit auf den Traum vom Eigenheim kein böses Erwachen folgt? Können in der Bauphase noch Änderungswünsche umgesetzt werden? Behaltet stets Eure Termine und Pläne im Überblick. Euer Geld hängt daran!

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Besonderheit der Verkehrssicherungspflicht beachten

„Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder“ warnen Schilder an Baustellen. Letztere sind Gefahrenquellen, die im schlimmsten Fall in einem finanziellen Fiasko der Bauherren enden. Gefahren können dabei sowohl für die Beschäftigten auf der Baustelle wie auch für Passanten entstehen.

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Rechte und Pflichten als Bauherr

Eine grundlegende und sehr unterschiedlich beantwortete Frage ist die nach dem Betreten der Baustelle während der Bauzeit. Ihr als Bauherr wird es interessieren, wie es diesbezüglich mit Euren Rechten aussieht. Diesen Sachverhalt solltet Ihr rechtzeitig klären, sonst habt Ihr am Ende kein Recht, Euren eigenen Hausbau zu kontrollieren.

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